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Materialanalyse
Tretkurbelbruch an einem 28"-Herrenfahrrad
Im vorliegenden Fall war der Bruch einer Tretkurbel an einem Hercules-Herrenfahrrad näher zu untersuchen. Der Unfallhergang lässt sich nun - für die Website in der gebotenen Kürze - wie folgt schildern: Der Geschädigte fuhr auf ansteigender Strecke (ca. 10% Steigung) im sogenannten Wiegetritt. Darunter versteht man ein Herausgehen aus dem Sattel um die volle Gewichtskraft des Körpers zur Übertragung der Kräfte auf die Pedale zu nutzen. Sicherlich ist nicht zu verkennen, dass bei dieser Art der Fortbewegung eine hohe Materialbeanspruchung v.a. im Antriebsbereich des Fahrrades resultiert. Ohne Vorwarnung brach nun die rechte Kurbel auf 1/3 der Länge, ausgehend vom Pedal. Die Folge war natürlich ein schmerzhafter Sturz. Die Frage, die sich unweigerlich stellt, lautet nun: Materialfehler oder mangelhafte Behandlung? Festzustellen ist zunächst, dass es sich um eine 170mm Kurbel aus geschmiedetem Aluminium aus dem Hause Thun handelt. Soweit erkennbar, waren alle Komponenten ordnungsgemäß eingebaut und dann auch verwendet worden. Bei makrofraktographischer Untersuchung lassen sich in der Bruchfläche Rastlinien halbkreisförmig um den Rissursprung erkennen. Der Ausgang des Risses lässt sich somit an der Außenseite der Kurbel (auf Pedalseite) lokalisieren. Das ist zunächst einmal verwunderlich, da ja die Kraftrichtung Biegung und Scherung darstellt und ein Riss dann eher an der schmalen Stirnseite der Kurbel entstehen sollte. Für den vorliegenden Riss müssen ja Kräfte (Biegemomente) in queraxialer Richtung (durch die Pedalachse gedacht) wirken. Ein spröder Restgewaltbruch schließt die Bruchfläche ab. Mit bloßem Auge lassen sich auf der Außenseite weitere, feinste Risse - parallel zum bruchverursachenden Riss - erkennen. Ohne eine aufwändige, mikrofraktographische Analyse in Anspruch zu nehmen, lässt sich bereits folgendes Ergebnis festhalten: Werkstofffehler (Lunker etwa), die als Rissursprung gelten könnten, können unter dem Vorbehalt einer genaueren Untersuchung wohl ausgeschlossen werden. Vielmehr lässt das Schadensbild folgendes schlussfolgern: Das Fahrrad hat offensichtlich schon in früherer Zeit Schaden genommen. Auch ein Altschaden in Gestalt eines Sturzes, bei dem auch noch der Fahrer mit seiner Last auf dem Rad zum liegen kommt, kann mit in Betracht kommen. Hierbei muss das Fahrrad auf die Stirnseite des Pedals gefallen sein. Von dort aus konnten dann entsprechende Kräfte/Momente wirken, die feinste Anrisse entstehen ließen. Im Laufe der Zeit konnten diese sich dann unter Dauerbelastung weiter ausbreiten. Der unfallverursachende Bruch im Wiegetrittbetrieb ist dann nur folgerichtig, da dort ausreichende Biegemomente entstehen können.
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